re: Journalisten-Kodex
skys1 * schrieb am
17. April 2007 um 11:50 Uhr (789x gelesen):
> In der Tat existiert ein Journalisten-Kodex, welcher vom Presserat festgelegt wurde.
> Dort heisst es unter Richtlinie 7.9 - Suizid:
>
> Bei der Berichterstattung über den Tod eines Menschen wird die Grenze zum Intimbereich überschritten. Darum müssen die Massenmedien bei Suizidfällen grösste Zurückhaltung üben. Ausnahmsweise darf über Suizide in folgenden Fällen berichtet werden:
>
> - wenn sie grosses öffentliches Aufsehen erregen;
>
> - wenn sich Personen des öffentlichen Lebens das Leben nehmen und ihr Handeln zumindest in einem vermuteten öffentlichen Zusammenhang steht;
>
> - wenn sie im Zusammenhang mit einem von der Polizei gemeldeten Verbrechen stehen;
>
> - wenn sie Demonstrationscharakter haben und auf ein ungelöstes Problem aufmerksam machen wollen;
>
> - wenn dadurch eine öffentliche Diskussion ausgelöst wird;
>
> - wenn Gerüchte und Anschuldigungen im Umlauf sind.
ich meine ja nicht das über jedes schicksal berichtet werden sollte, sondern mehr nach allgemeinen gründen, und was da verändert werden kann. Wir haben ja auch etwa 5000 unfall tote im jahr und es wird viel daran gesetzt das es weniger werden. und wenn man auf heise.de so liest was scheuble an überwachung will um anschläge zu verhindern vorratsdatenspeicherung bundeswer im inneren usw... da wird alles versucht.
wobei ich denke das mehr menschen leben gerettet werden können wenn man beim freitot was tut.
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