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Re: Frage
dis schrieb am 4. Juli 2004 um 22:46 Uhr (554x gelesen):

> finde dein definition ok. die anderen antworten sind mir zu moralisch, schließlich fragt die dritte person, für die der liebeszauber gemacht wird, ja auch nicht die person, die er/sie verläßt: darf ich dich verlassen??? wer einen anderen verläßt, muß eben auch alle konsequenzen seines handeln tragen, und dazu gehört eben, daß der/die verlassene sich mit allen mitteln dagegen wehrt,

Haha...

Eine Beziehung ist ein zweiseitiger Vertrag mit Ausstiegsklausel (mit sofortiger Wirkung), da braucht niemand gefragt zu werden wenn er aufgelöst wird, es muss ihm nur mitgeteilt werden.

Mal ein Beispiel dazu: Wenn Du deinen Telefonanschluss abmeldest und dann sagt die Telekom "Nö, dem stimmen wir nicht zu, einmal Telekom Kunde, immer Telekom Kunde", wie klasse ist das?

Tja, das geht nicht an, richtig? Und die Stripe der nächsten Telefongesellschaft darf soll dir die Telekom auch nicht durchschneiden "Das ist unser Kunde!!! - Schnipp" oder?


Beziehungen basieren auf _Freiwilligkeit_ und das jede Sekunde neu. Und ein Recht den Anderen auf den Sack bzw. Eierstöcke zu gehen erwirbst Du auch nicht dadurch, dass Du mal mit dieser Person eine Beziehung hattest.

Du hast die Freiheit die Beziehung aufzulösen, der Partner auch. Und die eigene Freiheit endet dort, wo die Freiheit Anderer eingeschränkt wird. Und dies ist nunmal der Fall, wenn Du jemanden gegen seinen Willen bindest, damit schränkst Du seine Freiheit ein und das stand sicher nicht im Vertrag und dieser ist sowieso schon aufgelöst.

Tut mir Leid, keine Chance. Das Recht anderer Leute Freiheit einzuschränken hast du nicht. Daher hast Du auch kein Recht "alles zu tun".

Komm drüber hinweg, das wünsche ich dir.


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