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§1 ??? Brille putzen
*g* schrieb am 9. Februar 2002 um 11:05 Uhr (325x gelesen):

Hallo da ist ein Schreibfehler drin!!!!!

§1 der Tümmlerschutzverordnung heißt nur :Du sollst Tümmler nicht SCHLACHTEN.
Die Achtung der Tümmler ist unter §73.3/4 eindeutig geregelt, davon sind nur die Tümmler ausgenommen die mit rosa/gelb schwimmen. Ausnahmen gelten nur für rosa/gelbe Hüte. Aber die bekommt der Tümmler ja nicht so schnell wie die Anforderungsscheine 3-6 mit 6-fachem Durchschlag zeigen.




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