re[6]: heilpraktiker für psychotherapie
tralala schrieb am 2. Juli 2007 um 15:24 Uhr (1024x gelesen):
Hi Mahacoon,
> der lehrstoff ist fast gleich, der unterschied der besteht ist, dass alle eine schulische prüfung machen und bei bestandener prüfung psychologische berater sind.
> die, welche den kleinen heilpraktiker machen, können nach 18 monaten noch ein weiteres halbes jahr zur schule gehen, da geht es dann nur um prüfungsvorbereitung, stoffwiederholung usw.
hmmm mir ist da etwas anderes bekannt
Möglicherweise ist da ein gewaltiger Unterschied zwischen den einzelnen Schulen,
welche zum psychologischen Berater und zum Heilpraktiker für Psychotherapie,
den sogenannten "kleinen Heilpraktiker", ausbilden.
Der Lehrstoff mag gleich oder sehr ähnlich sein, meines wissens ist er bei dem Heilpraktiker für Psychotherapie durchaus umfangreicher in gewissen Gebieten.
Was ja auch sinn macht, gell!
Persönlich würde ich nur dort eine Ausbildung beginnen wo eine Zulassung zB. für Fernunterricht vorgewiesen werden kann.
Und auch mal schauen wie lange schon Ausgebildet wird, was jetzt nicht heißen soll das "jüngere" Veranstalter *g* schlechter sein müssen.
> und irgendwie habe ich irgendwo aufgeschnappt, dass auch der psychologische berater nicht geschützt sein soll, denn letztlich kann sich jeder der beratend tätig ist, damit selbstständig machen.
Ja, direkt geschützt ist der Begriff nicht und das was er darf oder nicht darf, ergibt sich nur aus der Definition Psychotherapie bzw. Psychologen / Psychiater usw.
Einen Bundesweiten, einheitlichen Standard gibt es meines Wissens bisher nicht.
Auch gibt es so einiges was sich anders nennt, aber im Grunde nichts anderes ist.
gruss
dasT
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