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tralala schrieb am 29. Juni 2007 um 16:10 Uhr (1347x gelesen):

Hi Mahacoon,
so weit ich weiß ist das je nach Bundesland zu Bundesland etwas unterschiedlich.
Manche verwenden Ankreuzfragen und einen Mündlichen Test, andere einen rein Schriftlichen bei dem man die Antworten völlig frei formulieren muss.

Hier in NRW ist für die Prüfung zur Zulassung das jeweilige Gesundheitsamt zuständig.
Es macht auch einen Unterschied macht, ob du den "kleinen" Heilpraktiker machst, der ja nur sich mit dem Psychotherapeutischen Aspekten auseinandersetzt oder den "grossen" Heilpraktiker.

Auch hier gibt es wohl von Landkreis zu Landkreis und von Stadt zu Stadt unterschiede in der Prüfungsdurchführung.

Ich glaube auch irgendwo mal gelesen zu haben das die Prüfungen nicht in jedem Bundesland so einfach anerkennt werden. Auch meine ich das man die Prüfung dort ablegen muss wo man arbeiten will, aber das könnte jetzt ein Falschdenken meinerseits sein.

Aber dazu müsste die Heilpraktikerverordnung und das Heilpraktikergesetz glaube ich eher Auskunft geben.
Ok, das Heilpraktiker-Gesetz ist auch in seiner aktuellen Form oft mehr als schwammig formuliert, aber bedauerlicherweise bin ich da nicht auf dem Laufenden.

Eine gute Adresse ist: http://www.alh-akademie.de/default.htm

kompetent und .....

gruss
dasT






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