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Software: Paranormale Software
re: Hypnose
Cheyenne schrieb am 23. November 2005 um 11:33 Uhr (788x gelesen):

Hallo Mornie,

Grundsätzlich darf ein Jeder in verschiedenen Bereichen der Hypnose öffentlich - also zum persönlichen Allgemeinwohl - tätig sein, solange seine Arbeit sich nicht auf die ärztlichen Bereiche und/oder medizinischen Behandlungen und Theparapien im ärztlichen Sinne beruft.

In Deutschland darf eine "medizinisch ausgerichtete Behandlung mit Hypnose"
(Hypno-/Psychotherapie) nur von einem zugelassenen Psychotherapeuten oder einem
entsprechend zugelassenen Heilpraktiker durchgeführt werden. Jedoch unterscheidet der
Gesetzgeber hier immens:

"Medzinisch ausgerichtet" sind vom Gesetz her nämlich nur, Behandlungen die z.B.
unmittelbar auf einen medizinischen Eingriff wirken (z.B. schmerzbefreiend während Op´s
oder auch zahnärztliche Hypnosen) - Behandlungen die eine medikamentöse Behandlung
ersetzen sollen (z.B. Allergien, Migräne aber auch Drogenentzug) oder aber eine
medikamentöse Verabreichung beinhalten (z.B. bei auffälligen Verhaltensstörungen) oder
Behandlungen die eine medizinische Behandlung/Versorgung des Patienten zur
Wiederherstellung des körperlichen Wohls ersetzen sollen (z.B. bei schweren organischen
Krankheiten, nach Unfällen und/oder sonstigen äußeren Verletzungen).

Dagegen handelt es sich jedoch ausdrücklich! NICHT um eine "medizinische Ausrichtung"
oder Therapie

* wenn dem Handeln ausschließlich paramedizinische, parawissentschaftliche und/oder
esoterische Kontexte zugrundeliegen
* wenn keine ausdrückliche! (schriftliche oder mündliche) Vereinbarung zu einer
Psychotherapie mit dem Patienten getroffen wurde
* wenn keine Behandlungen mit Medikamenten erfolgen oder solche ausschließlich
durch die Behandlung ersetzt werden sollen
* wenn an die Stelle therapeutischer Techniken, lediglich die charismatische
Persönlichkeit des Behandelnden als therapeutisches Wirkprinzip tritt.

Zu deutsch und allgemein verständlich: Arbeiten in der "esoterischen
Lebenshilfe/Beratung" (z.B. Regressionen) und/oder Forschungen
im parawissentschaftlichen Bereich unter Anwendung von Hypnose kann man auch ohne
"Zulassung" rechtlich unbedenklich, öffentlich praktizieren. Jedoch darf man sich selbst
nicht als "Hypno-Therapeut" bzw. seine Arbeiten als "therapeutisch" deklarieren.

Eine gewerbliche Anmeldung ist hierbei nicht erforderlich da es sich um eine
"freiberufliche Tätigkeit" handelt, was jedoch nicht die Gegenüberstellung von Ausgaben
(z.B. Ausbildung/Fortbildung, Kursgebühren, Anschaffung von Fachliteratur, Hilfsmitteln
und auch Werbekosten wie Anzeigen- und Portokosten, Internet usw.) und Einnahmen
(Honorar) nichtig macht *lächel* Im Gegensatz zu einer "gewerblichen
Tätigkeit/Anmeldung" jedoch wird bei einem "Freiberufler" das Finanzamt NICHT
automatisch durch die Behörde informiert.

Hier muß man jedoch VORAB unterscheiden WAS man letztendlich in seine eigene
Tätigkeit miteinbeziehen möchte: eine REINE Ausübung als Hypnotiseur (also
ausschließlich die ausführende, beratende Tätigkeit) ist freiberuflich - möchte man jedoch
seine Tätigkeiten erweitern und bietet z.B. auch selbstproduzierte Hilfsmittel (z.B.
Lernvideo´s, Cassetten oder CD´s) zum Erwerb an so fällt dies in den Bereich des
gewerblichen Handels!

Hierfür, also für den reinen Verkauf/Handel benötigt man einen Gewerbeschein. Mit
Ausstellung eines solchen (kann man bei jeder zuständigen Stadt- oder
Gemeindeverwaltung für ca. 15 Euro umgehend erhalten) bekommt das Finanzamt
automatisch eine Kopie der Anmeldung von der Verwaltung. Man erweist sich somit vorab
selbst einen Gefallen, wenn man auch die eigenen Auslagen für die Erstellung/Anschaffung
solcher Hilfsmittel vorab sammelt und sie zum Jahresende dem Finanzamt (als
Werbungskosten) vorlegt.

Die Möglichkeiten einer steuerlichen Absetzung sind verschieden wie die Hilfsmittel
selbst... z.B. jedoch können mit einer Eigenproduktion von CD´s ein neuer, technisch
ausgelegter Computer oder Mind-Maschine, Software z.B. für eine HemiSync
Anwendung und selbst die dafür benötigten CD-Rohlinge, Ettiketten usw. problemlos
abgesetzt werden *lächel*

Hmpf... nachdem ich mir jetzt das Ganze hier nochmals durchlas stellte ich fest, daß dieser
Beitrag sehr ausgiebig und evtl. gar überflüssig "lang" war. Aber.. wer mich näher kennt
weiß mittlerweile das ich entweder "nicht viel sage" oder aber "ausführlich werde"
*schmunzel* - sorry aber ich neige mitunter zum Extremen - in der einen oder anderen
Form.

Zudem habe ich noch weitere Fragen.. diese jedoch stelle ich in einem anderen Beitrag.
Meinen Gruß,
Cheyenne



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