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ACHTUNG: Behandlungsaufträge an Schulmediziner
Scipio schrieb am 6. März 2002 um 17:41 Uhr (362x gelesen):

Wie man an diesem Beispiel sieht, ignorieren Schulmediziner oft in selbstherrlicher Weise den Wunsch ihrer Patienten - ich kenne viele Fälle!

Solche Körperverletzungen sollten unbedingt zur Anzeige gebracht werden (Polizei) - allerdings...es sind greifbare Beweise nötig!

Deshalb wird bei Vereinigungen geschädigter Patienten empfohlen, jeden Behandlungsauftrag SCHRIFTLICH zu verfassen, wobei dieser und Notwendigkeit des Eingriffs vom Arzt zu unterschreiben sind - in heiklen Fällen auch mitunterschreiben zu lassen, dass es keine harmlosere Methode gibt und dass im Schadensfall ein Schadenersatz erbracht werden muss (z.B. 20.000,- Euro), wobei die Beweisnot beim Arzt liegen soll.

In diesem Fall müsste der Arzt beweisen, dass die Komplikationen nicht von der Impfung kommen - oder Schadenersatz leisten - desweiteren hätte er seine gerechte Strafe wegen Körperverletzung.

Gruß,
Scipio

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