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Auralesen mit und ohne Einwilligung
Kira schrieb am 8. Februar 2004 um 12:20 Uhr (372x gelesen):

Liebe Leute, ich habe etwas weiter unten in dem Strafrichter/Karma-Thread die Beiträge zum Auralesen mit/ohne Einwilligung gelesen. Daraus ergeben sich für mich verschiedene Fragen:
- Wie kann ich Auralesen üben, wenn ich es nur mit Einwilligung der Beteiligten mache? Problem: Die einen halten das für spinnert, die anderen wollen natürlich dann auch ein "Ergebnis", das jemand, der übt, ihnen aber wohl besser nicht geben sollte oder kann. Die Übungsmöglichkeiten wären sehr begrenzt und stünden von vornherein unter "Mitteilungszwang".
- Übungen mit Photos: wenn ich die Sache ernst nehme und Photos zugrunde lege (sie z. B. mit Wasserglas gucke), dann muss ich wohl auch davon ausgehen, dass das "gucken" von Personen auf Photos ebenfalls eine wie auch immer geartete Auswirkung auf die "Beguckten" hat, im Sinne der Resonanz??? (Voodovorstufe?)
- Es ist ja auch nicht möglich, Wahrnehmungen gänzlich auszublenden. Wenn ich die Augen öffne, sehe ich auch Menschen, selbst wenn ich nicht meine Aufmerksamkeit auf sie richte. Ich weiß, dass ich auch Aurawahrnehmungen habe, ohne dass ich gezielt meine Aufmerksamkeit darauf richte. Wenn ich diese nun schulen und zu Übungszwecken systematisieren möchte, dann brauche ich natürlich auch eine Menge an Wahrnehmungen und folglich eine Menge verschiedener Menschen, die ich gucke.

Eine Auseinandersetzung mit diesen Problemen fände ich interessant. Liebe Grüße - Kira

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