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Re: Heilen, Seele und Zustimmung des Betroffenen
myrrhe schrieb am 18. August 2003 um 8:04 Uhr (284x gelesen):

Liebe Elisabeth,
eigentlich sind es ja mehrere Fragen ;-) … ich fange mal hinten an!

Ja, natürlich sollte der Heiler die Zustimmung des Klienten zur
Behandlung einholen, und zwar die bewußte Zustimmung. Dies
deshalb, weil ein Heiler auch irren kann, wenn er "nur" auf die
Seele hört und dort ein "Ja" erspürt. Wenn aber die bewußte
Zustimmung da ist, kann er zumindest agieren. Lehnt der Klient
innerlich die Heilbehandlung ab, so geht diese ins Leere. Ich
persönlich versuche sowieso, durch Einfühlen den Kontakt zur
Seele herzustellen. Spüre ich dort innere Ablehnung (ist mir bei
Fernheilung passiert), gebe ich die Heilung "nach oben" ab und
bitte darum, dem Klienten das zukommen zu lassen, was er
annehmen möchte. Bei mir habe ich das bisher so gespürt, daß
mir der Klient den Rücken zudreht, wenn er keine Heilenergie
möchte. Aber, wie gesagt, man kann sich da natürlich auch
täuschen.
---
Ich persönlich glaube, daß eine Krankheit aus verschiedenen
Motivationen entstehen kann: Einmal kann sie karmisch sein:
dann muß sich das Karma erfüllen. Zum anderen kann die Seele
sich die Krankheit als Lernfaktor ausgesucht haben, oft bis zum
Tod – was das derzeitige Bewußtsein nicht weiß, aber vielleicht
dann, in Todesnähe, versteht. Und drittens kann eine Krankheit
entstehen, wenn das derzeitige Bewußtsein durch bestimmte
Probleme und Schockzustände so gekränkt wird, daß es sich eine
Krankheit "zulegt". Sie könnte geheilt werden, wenn die Probleme
gelöst werden würden … in letzter Konsequenz hat sich
wahrscheinlich die Seele auch diese Krankheit selbst ausgesucht.

Wenn eine Krankheit karmisch ist, oder wenn die Seele sich diese
ausgesucht hat, um zu lernen, dann kann natürlich auch die Mutter
kleiner Kinder nichts durch ihren Willen daran ändern … und ich
bin für mich sicher, daß auch die Seelen der Kleinen an diesem
Entscheidungsprozeß beteiligt waren.

Das sind meine Ansichten dazu …

alles Liebe,
myrrhe



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