> Hallo, ich glaube, Du willst uns einen Bären aufbinden!!!
> Wenn das Geschäft auf Deinen Namen angemeldet ist, kannst Du keine Privatinsolvenz beantragen. Das sagt das Wort auch schon. Wir haben so einen Fall im Freundeskreis, da ist das auch so. Gilt nur für private Schulden und nicht für Schulden aus Selbstständigkeit.
> Liebe Grüße
> Jula
>
Das stimmt allerdings nicht. Siehe:
http://www.brennecke-partner.de/default.php?ID=328&Navtyp=0&Selbstaendige-und-Privatinsolvenz---Abzufuehrendes-Einkommen-und-Restschuldbefreiung
Ich kenne zudem jemand, der ähnlich betroffen ist - allerdings ist es ein "Uraltfall" eines pleitegegangenen Kleingewerbes, ansonsten war die Sachlage ähnlich wie hier. Auch er ist im Privatinsolvenzverfahren - und das auf Anraten de Schuldnerberatungsstelle. Dass Auskünfte einer Schuldenberatungsstelle stimmen, davon sollte man schon ausgehen.
Alles Liebe
Chord