Selbstfeststellung des Gesperrtseins
KeineAhnung schrieb am 17. September 2005 um 15:15 Uhr (824x gelesen):
Hallo!
> Und wie bitte, soll die Selbstfestellung des Gesperrtseins negativ bewertet werden?
Kann ich dir genau sagen. Da hat nämlich noch was gefehlt. Muss eigentlich heissen: "Selbstfeststellung des Gesperrtseins bei gleichzeitiger ZUWIEDERHANDLUNG".
Damit dürfte nun wohl alles klar sein.
Hoffe dich ein wenig erleuchtet zu haben :)
MfG
KeineAhnung
Beitrag ist archiviert
Diskussionsverlauf: