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re: Kontakt mit meiner Oma,
Nomdeguerre schrieb am 1. November 2006 um 10:34 Uhr (617x gelesen):

Hallo Chrirono,

tut mir leid für deinen Verlust und für das herzlose Verhalten deiner Mutter. Leider ist es so, daß sie als Erbin sogenannter erster Ordnung das Erbe komplett übernehmen kann. Es sei denn es hat ein Testament bestanden in der die Erbangelegenheiten geregelt wurden. Aber ich geh mal davon aus, daß dies nicht der Fall war. Sollte deine Oma bzw. dein Opa allerdings noch andere Kinder gehabt haben, also die Geschwister deiner Mutter, dann wären diese ebenfalls erbberechtigt und zwar zu gleichen Teilen. Vielleicht wäre dies eine Möglichkeit für dich über deren Erbanteil an deine Erinnerungsstücke zu gelangen.
Überhaupt wäre die Frage, ob dir Erinnerungstücke, die nur für dich einen persönlichen Wert besitzen unabhängig von der Erbfolge zustehen würden. Da müßtest du dich bei einem Anwalt kundig machen. Es gibt die Möglichkeit die öffentliche Rechtberatung aufzusuchen und dort Auskunft darüber zu erlangen. Weiter hättest du die Möglichkeit beim Amtsgericht kostenlos eine Beratung zu bekommen, bzw. mit einem dort ausgestellten Berechtigungsschein für eine kostenlose Beratung nach dem Beratungshilfegesetz einen
Rechtsanwalt aufzusuchen. Dort wird evtl. eine kleine Gebühr von vielleicht 10 Euro erhoben, die jedoch auch erlassen werden können. Am nützlichsten wäre ein Fachanwalt der sich auf Erbrecht spezialisiert hat. Google mal in deiner Stadt nach Rechtsauskunft, Beratungshilfe und passenden Rechtsanwälten. Vielleicht reicht auch schon eine telefonische Auskunft über die Rechtslage.
Ansonsten gäbe es die Möglichkeit dich mit den 'Ausräumern' in Verbindung zu setzen und denen die Situation zu erklären, ich könnte mir vorstellen, daß diese nicht so grausam sind und dir nicht einige Erinnerungstücke überlassen würden.

Mit jenseitigen Kontakten kann ich dir leider nicht weiterhelfen, aber sei sicher, daß alles letzen Endes einen Sinn ergibt und du eines Tages deine Oma wiedersehen wirst.


Nom




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