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re: schwarze Magie
kofski * schrieb am
9. Februar 2007 um 21:52 Uhr (699x gelesen):
Hallo
Das richtet sich nach der allgemeinen Honorarordnung für Dämonen, Teufel und Dschinnen (AHOfDTD) und ist außerdem von den Steuergesetzen der jeweiligen Ebene abhängig. Wenn man die Gesamtforderungen nicht begleichen kann, kann der Anspruch auf Zusatzleistungen wirksam werden.
Diese Ansprüche können auch geltend gemacht werden, wenn der Schuldner verzieht, stirbt oder reinkarniert.
Das oberste Seelengericht in Teuflingen kann in Einzelfällen wegen besonderer Härte Strafmilderung zusprechen.
MfG, Kofski
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