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Handlesen: Die Kunst des Handlesens (*)
re: Instandmagie aus dem Buchladen
Schwarzerschalk * schrieb am 21. September 2005 um 16:14 Uhr (487x gelesen):

hey Hel

Eine genau so simple wie (leider -.-) wahre Antwort.
Der Schusswaffen-Hersteller wird nie für einen Mord belangt, weil ja nicht immer feststeht das man jemanden damit mutwillig ermorden will (obwohl das meistenz doch auf der Hand liegt).
Genau so bei Voodopüppchen.
In den Büchern stehen ja nichtnur schadenszauber oder son Kram sondern auch "Liebesrauber","freundschaftszauber" und hassunichgesehen....
Eben das was man so mit einem Püppchen so anstellen kann.
Ausserdem gibt die Herstellerfirma ja an was man damit anstellen KÖNNTE.
Demnach ist es (sorry an alle Betroffenden) WENN es Funktioniert Einzig die Schuld des Käufers und Benutzers der Voodopuppe, da er es endweder mutwillig macht oder nicht aufgepasst hat.Damit liegt die Verantwortung alleine beim Nutzer.

Tja... so sind die Regeln heutzutage eben.Lässt sich vorerst nicht ändern.

Achthochungsvoll

der Schwarze Schalk

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