Re: Hochzeit
Midnightghost schrieb am 25. April 2005 um 18:06 Uhr (580x gelesen):
Hallo Albine,
zu allererst,
wer mit wem zusammen lebt,
war an sich noch nie so wichtig.
Wichtig wird es erst,
wenn man in einer groeßerer Gruppe
(Dorf, Clan, Stamm) lebt.
Also noch mit anderen Zusammen.
Der Ablauf war:
Verlobung und dann die Hochzeit.
Bei der Verlobung wird verkündet,
das jemand mit jemand eine partnerliche Gemeinschaft führen will.
Das ist im Grunde nur ein Info.
Aber durch aus mit Vetorecht.
(Denn wir Menschen,
können nun mal nicht mit jedem.)
Aber auch nur eimal,
und wenn dann ausdiskutiert war,
dann war auch wieder ruhe.
Der Abschluß dieser Info,
und Diskussion war meistens auch ein Fest.
***
Die Hochzeit,
kam erst sehr viel später auf.
Und mit der Hochzeit,
ist im Grunde auch nur ein Segen gemeint.
Sonst nichts.
Das rechtsverblindliche ist die Verlobung.
(Auswirkung von dieser Tatsache,
gibt es zum Beispiel auch im deutschen Bürgerlichen Gesetztbuch.)
Nicht die Hochzeit.
Die Hochzeit hat erst mit dem Christentum und nach dem 1. Jahrtausend n. Z. sehr langssam den großen Stellenwert bekommen, die die Hochzeit heute hat.
Ausserdem wurde die Hochzeit,
also der Segen erst erteilt,
bzw. gefeiert,
wenn die Braut schwanger war,
bzw. in der Verlobungszeit ein Kind geboren hat.
Davor nicht.
Darum hat ja auch im islamischen Raum,
die Verlobung heute noch einen sehr hohen Stellenwert.
Ja, eigentlich immer noch den höheren Stellenwert,
als die Hochzeit.
Was ja eigentlich nur noch der abschliessende Segen ist.
***
Auf dieser Grundlage,
kann man die standesamtliche Trauung,
auch als eine öffentliche und rechtsgültige Verlobung betrachen.
Und dann auch einen heidnischen Segen erhalten.
Wenn man will.
Gruß
Midnightghost
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