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Handlesen:
Die Kunst des Handlesens (*)
Heilen:
Reiki (wiki)
Re: Heiler auf legale Weise????? Gewerbe???
Joachim Seidel schrieb am 16. Februar 2002 um 13:55 Uhr (353x gelesen):
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Hallo Heinz,
also die Prüfung muß du selber beim DGH machen, und zwar wenn du Mitglied im DGH bist.
Aber um die Anerkennung zum Heiler vom Verband zubekommen, muß du erst drei " Heilungen" nachweisbar die vom Verband dir zugeschickt werden von Patienten bekommen, also zu Beispiel: Frau X hat eine offene Wunde die seit Wochen suppt, und nicht zuheilt, egal aus welchen Gründen.
Nun legst du die Hand auf über diese Wunde(zeitveränderte Heiltechnik) und nach drei Tagen schliesst sich die Wunde.Du als Kanal wirkend hat Gott zugelassen, das diese Frau nicht durch ein Wunder sondern durch " IHN" geheilt wird.Dies ist nur ein Beispiel. Also der Verband muß schon erkennen, das ein Vorgang dagewesen ist, und dieser Vorgang
bestätigt der jenige bei dem du die Heilung vorgenommen hast.
Danach machst du eine Prüfung (schriftlich Anatomie-Gesetzeskunde-Krankheitslehre)bei einem Verbandsmitglied der in der Nähe ist wo man wohnt.
Berechtigt ist man zugarnichts.Der heiler unterliegt dann auch dem Ehrenkodex, was einer darf, oder nicht!
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