Missbrauch
Schmetterling schrieb am 5. November 2004 um 11:10 Uhr (524x gelesen):
Hallo m.p.
was den sexuellen Missbrauch von Jugendlichen angeht liegst Du mit dem Alter von 14 Jahren nicht völlig richtig, da, zumindest was das deutsche StGB betrifft, bei Vorliegen einer "fehlenden Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung", sprich Unreife, die Altersgrenze auf 16 Jahre angebhoben wird (->StGB § 182). Ok, das nur am Rande.
Dem Rest deines Beitrages stimme ich voll und ganz zu. Als Vorbild, bzw. gereiftem Menschen, obliegt es demselben nach besten Wissen und Gewissen im Geiste und zum Wohle seines Schützlings zu handeln.
Viele Grüße,
Schmetterling

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