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re[3]: UFO - Entwurf Version 1.0
jacqueline schrieb am 6. Januar 2010 um 18:03 Uhr (1389x gelesen):

Mein erster wurf lautet wie folgt:


An das
Amt für …..

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir von Paranormal Deutschland e.V. (vertreten durch ....) erbitten auf diesem Wege sachkundliche Informationen, ob es ein Règlement von seiten der
Bundesregierung gibt, wie im Falle einer eventuellen Landung eines den Luftbehörden und der Flugsicherung nicht bekanntem Flugobjektes
auf deutschem Boden vorzugehen ist.

In wessen Zuständigkeitsbereich würde ein solcher Umstand fallen?
Wer hätte oberste Entscheidungsbefugnis: die Kanzlerin, der Bundespräsident oder gar das Militär?

Oder ist das Problem etwa ganz anders gelagert, da wir ja noch immer keinen unterzeichneten Friedensvertrag haben,
dass vielleicht die Alliierten in einem solchen Falle das Sagen hätten ?

Wir bitten Sie höflich, unser Anliegen ernst zu nehmen und mit der nötigen Sorgfalt zu bearbeiten/beantworten
bzw. uns weiterführende Hilfestellung zukommen zu lassen, für den Fall, dass Sie selbst nicht der richtige Adressat sind.

Für Ihre Bemühungen bedanken wir uns im Voraus
und verbleiben
mit freundlichen Grüßen

Paranormal Deutschland e.V.
Verantwortlicher Martin Rieth

- Entwurf Ende -



Auch ich würde wie von Cosma angeregt, eine mögliche UFO-Landung und die Weltuntergang 2012 - Propheterien nicht so in einen Topf schmeißen,
denn hier scheiden sich die Geister:
es gibt sicherlich Menschen, bei denen eine UFO-Landung im Bereich des Möglichen gesehen werden kann, die aber diese 2012-Vorhersagen als Eso-Spinnerei
abtun könnten.
So gesehen würde man durch eine Verbindung hier die Akzeptanz eher verringern (meine Vermutung) und gerade bei offiziellen Behörden und deinen
Ansprechpartnern in exponierten Positionen kommt das, glaube ich, nicht so gut.

Auch das konkrete Beispiel mit dem Hamburger Stadtpark (in dem sich meine Politesse so gerne aufhält ;) würde ich eher weglassen und hier allgemeiner
formulieren als „Landung auf deutschem Boden“.

Ebenso habe ich in meinem Entwurf den Begriff „Erstkontakt“ weg gelassen, weil es für UFO-Überzeugte und Menschen, die sich in die Materie reingekniet haben,
eben gar kein Erstkontakt wäre, sondern bereits vor Jahrzehnten haben Wissenschaftler in Deutschland derartiges erlebt und wurden zum Stillschweigen verpflichtet.
Insofern gehe ich schon davon aus, dass es diesbezüglich eine Vorschrift für den „Fall des Falles“ gibt, in Form von Geheimakten.



Auch wenn du meine Version ablehnen solltest,
deinen Schlußsatz würde ich auf jeden Fall umformulieren.

„Es wäre uns sehr geholfen, wenn sie uns in dieser Frage hilfreich weiterhelfen könnten.“

Geholfen, hilfreich, weiterhelfen
3 x helfen, nicht nur doppelt gemoppelt, sondern gleich als Dreierpack

An dieser Stelle darfst du gerne zustimmen und schmunzeln, denn auch ich habe mich wirklich bemüht,
dir hilfreich weiterzuhelfen ;)

jac.







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