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re: UFO - Zuständigkeit ?
Nobby * schrieb am 3. Januar 2010 um 11:11 Uhr (1432x gelesen):

Moin moin Martin,

>
> mich würde mal interessieren, wer eigentlich zuständig wäre, wenn ein UFO zum Beispiel im Hamburger Stadtpark landen würde.
>

Ich glaube mal gelesen zu haben, dass z.B. Frankreich so ein Vorgehensprotokoll hat, in dem hmm genau geregelt ist, wer in einem solchen Fall was und wen abschirmt, wer dort kontaktiert etc....
Auch andere Staaten haben so etwas. Kein Witz.
Deutschland bildet da als Ufofreies Terrain eine (un)rühmliche Ausnahme.
Außerdem haben mal ein paar Interessierte ;-) eine Anfrage beim Innenministerium gestellt, vor ein paar Jahren, weil sie das interessiert hat.
Die höfliche Antwort ( immerhin haben sie eine bekommen! ), die ich leider nicht mehr vorliegen habe, hatte in etwa folgenden Kontext:
Da die Möglichkeit einer UFO Landung auf dem Terrain der BRD als äußerst unwahrscheinlich, wenn nicht gar als unmöglich eingestuft wird, eine Begründung läge auf der Hand, sieht man keine Veranlassung ein solches Protokoll zu erstellen usw. ...

Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich an dieser Art der Einschätzung auch nur irgend etwas geändert haben sollte.

Eine erneute Anfrage bei den offiziellen Stellen, wäre aber doch mal interessant.

Gute Idee !

Grüße vom


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