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PS: keltisches und germanisches Recht
Füchsin * schrieb am 18. November 2006 um 4:21 Uhr (636x gelesen):

Nachtrag: im Gegensatz zum alten antiken Römischen Recht (wiedereingeführt Beginn der Neuzeit von Juristen und Beamten) sah das alte keltische und germanische Recht ebenfalls eher die Wiedergutmachung vor, sofern möglich, und nicht unbedingt die Strafe, und die Art der Wiedergutmachung wurde von der Gemeinschaft (auf dem Thing) beschlossen. (Allerdings hatten die Höherstehenden mehr Rechte als das gewöhnliche Volk oder gar die Unfreien.) Daher wurden die alten barbarischen und völlig überzogenen Folter- und Körperstrafen erst wieder mit der Neuzeit in Europa (wieder-)eingeführt.

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