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re: Geist, Spuk, Reinigung, Schutz
myrrhe * schrieb am 5. September 2006 um 6:54 Uhr (634x gelesen):

Hallo Füchsin,

>
> Du sollst wissen, dass das DEINE Wohnung ist und das kein Unberechtigter (d.h. kein Uneingeladener - ausgenommen Arzt, Polizei, Feuerwehr, Haustiere...) das Recht hat, einzudringen und hereinzukommen.

--------

Das ist zwar vollkommen richtig - aber was ist, wenn diese Wohnung dem Verstorbenen "gehört" hat? was, wenn er glaubt, dort noch zu wohnen, und die Neumieter sind die "Eindringlinge"? wenn er gar nicht "böse" ist, sondern, wie es meist der Fall ist, nur irritiert? wenn er in seinem Bett schlafen will und dort jemand anderen vorfindet, den er natürlich weghaben will? Vielleicht versucht er ja den Kontakt auch durch Reden, aber Manuela hört natürlich nichts?

Es wäre wichtig, mit dem Verstorbenen zu reden, weil er nicht "im Licht" ist, sprich: nicht auf seine neue geistige Heimat focussiert. Daher nimmt er dort niemanden wahr, nur auf der Ebene der Lebenden, von der er nicht wegkommt. Wenn Manuela das nicht kann - was ich verstehe, weil sie Angst hat -, dann sollte sie sich jemanden suchen, im Freundeskreis vielleicht, der nicht ängstlich ist und einfach mit diesem Menschen spricht, so wie mit einem Lebenden. Ihm klar macht, daß er tot ist, und daß er nun ein anderes Leben führen sollte, auf der Ebene, wo seine Verwandten und Freunde und sein Schutzgeist sich befinden. Gut ist es, den Schutzgeist oder die Engel zu bitten, sich seiner anzunehmen. Wenn das nichts bringt, wäre ein Jenseits-erfahrenes Medium die richtige Adresse.
Ich würde mich auch mal beim Vermieter/Verkäufer erkundigen, wer da vorher drin gewohnt hat und gestorben ist (kann auch länger zurückliegen), möglichst auch das Alter und die Art des Todes.

Neben der wichtigen Reinigung und energetischen Klärung (Ergänzung: auch Bergkristalle, besonders die Varietät "Herkimer-Diamant" eignen sich gut, um dauerhaft Licht zu spenden!) wäre es auch vorteilhaft, alle alten übernommenen Möbel zu entfernen, nebst Teppichen und anderen losen Gegenständen. So daß vom Vormieter (wenn der identisch ist mit dem Verstorbenen) nichts mehr in der Wohnung verbleibt.

lieben Gruß,
myrrhe

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