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re: Astrale Träume
yen xi * schrieb am 2. Dezember 2017 um 7:22 Uhr (3023x gelesen):

Hallo,

mit deinem Ansatz berührst du etwas die Grenzen der Kategorisierungen, wie wir sie hier vornehmen. Daher zunächst ein Theorie-Exkurs. Ich hoffe, du kannst etwas damit anfangen. Ansonsten bitte nachfragen.

Im "physischen Leben" sind wir üblicherweise nur auf unseren Körper und seine auf unser Bewusstsein einhämmernden Eingaben konzentriert. Das ist ja auch sein Sinn.
Während einer OBE lernen wir nun, unser Bewusstsein etwas von diesem Wahrnehmungsbombardement zu entkoppeln.
Bei "Nah-OBE" (Ätherkörper) gelingt das noch nicht vollständig. Je weiter wir uns aber "entfernen", desto mehr klinken wir uns aus - desto besser können wir andere Eingaben wahrnehmen. Das setzt aber weiterhin voraus, das wir uns wirklich bewusst öffnen/verbinden können - und nicht abdriften in eine Bewusstlosigkeit und Automatismen, bei denen wir uns in unseren eigenen Einbildungen verlieren. Gelingt all das, betreten wir den Bereich der "Astralwanderungen" - Wahrnehmung von Bewusstsein über unseres hinaus, das wir ob seiner Komplexität und unseres menschlichen Erfahrungshorizontes als eigene, begehbare Welt wahrnehmen.

Je nach geistiger Reife und Lebenssituation rutschen wir in unseren Träumen, unter Ausschluss des körperlich-sinnlichen Inputs, immer wieder in Zustände der Öffnung und Verbindung "nach Außen". Dabei können wir bewusst oder unbewusst sein; mal mehr, mal weniger halluzinieren (das reale Geschehen in das eigene, eingebildete Traumgeschehen einbinden).
Astrale Träume sind tatsächlich also nichts anderes als Astralwanderungen, ggf. mit einem höheren Grad an Unbewusstheit/eigenem Traum-Zutun.

Möglicherweise stellen Deine Träume solche realen astralen Situationen dar. Wenn Du Dich von dort aus wieder Deinem Körper annährst, wirst Du auch in den Nah-OBE-Bereich rutschen können. Das halte ich für wenig anstrebsam, denn es ist ja ein Schritt zurück, in das bekannte "Sinnesbombardement". Aber ich verstehe Deine Neugier.

Gruß
---
Beitrag zuletzt bearbeitet: 2.12.2017 8:24

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