re[5]: Das ist Wunschdenken!!
Hewi schrieb am 3. Juli 2005 um 22:49 Uhr (942x gelesen):
> Darf ich mal anfragen was der Artikel 146 beinhaltet?
Artikel 146
[Geltungsdauer des Grundgesetzes]
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
(http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/gg/gg3_de.htm#art146)
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Dieser Artikel ist seit 1990 seeehr brisant....
Gruß Hewi
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