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mal so zur erinnerung.......ich hoffe das die,...
dasT schrieb am 10. September 2005 um 15:21 Uhr (681x gelesen):

....die sich angesprochen fühlen, wie auch die, die es gerne ignorieren würden
die RICHTIGEN schlüsse ziehen und die richtigen vorgänge einleiten!
bevor es jemand anderes machen muss!!!!!!

§ 7 Der Vorstand
(a) Der Vorstand besteht aus:

----hier bitte ich die anzahl genau zu beachten!!

1) Dem/der VorsitzendeN und
2) Dem/der stellvertretendeN Vorsitzenden und
3) Dem/der Kassenwart/Kassenwärtin

(b) Der/die VorsitzendeR und seinE/ihrE StellvertreterIn leiten die Vereinsgeschäfte und vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
(c) Der/die Vorsitzende und seinE/ihrE StellvertreterIn sind jeweils alleine vertretungsberechtigt.
(d) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Er bleibt im Amt, bis ein neuer Vorstand bestimmt ist.
Vorschläge für einen neuen Vorstand müssen bei der entsprechenden Vollversammlung beim Schriftführer abgegeben werden.
Der Vorstand wird mit der einfachen Mehrheit der Mitglieder gewählt.
(e) Der Vorstand unterstützt den/die VorsitzendeN in der Leitung des Vereins.
Ihm obliegt es, die Veranstaltungen des Vereins festzulegen, sowie Arbeitskreise zur Erledigung bestimmter Angelegenheiten zu bestellen.

gruss
dasT

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