Verein

die Seiten rund um den Verein

 

 

Wie kann wer bei uns Mitglied werden?
 
Jeder interessierte Mensch mit einer eMail-Adresse darf Mitglied werden.
Wer keine eigene eMail besitzt, dem können wir eine besorgen.
Es gibt folgende Arten der Mitgliedschaft:
  • passive Mitgliedschaft
    § 4 (d) der Satzung:
    "Die passive Mitgliedschaft erwirbt, wer diese beantragt und ein Interesse an paranormalen Phänomenen zeigt. Passive Mitglieder zahlen keine Mitgliedsbeiträge, haben keine Pflichten und kein Stimmrecht, sie zeigen durch ihre Mitgliedschaft Interesse an den Ideen des Vereins und Bereitschaft, bei der Umsetzung der Vereinsziele zu helfen."

    Der Antrag geschieht formlos direkt hier per E-Mail an vorstand@paranormal.de.
    Wer möchte, kann kostenlos seine eigene private paranormale Homepage bei uns haben und selbst per FTP administrieren. Die Adresse einer solchen Homepage wäre z.B.: http://www.paranormal.de/hp/freiwählbar oder http://www.paranormal.de/para/freiwählbar
    Wer viel zu sagen hat, sollte sich die Seite für Ressortchefs anschauen.

  • fördernde Mitgliedschaft
    (ab 5 Euro/Quartal bzw. ab 15 Euro/Quartal)

    § 4 (e) der Satzung
    "Die fördernde Mitgliedschaft erwirbt, wer den Verein durch finanzielle oder sachliche Spenden in seiner Aufgabe unterstützt. Neben der Förderung ist die Mitgliedschaft identisch mit der passiven Mitgliedschaft. "

    Alle fördernden Mitglieder erhalten allerdings zusätzlich von uns eine paranormale eMail-Adresse der Art: name@paranormal.de !
    Die Fördermitgliedschaft muss schriftlich beantragt werden. Das PDF ausdrucken, ausfüllen und unterschrieben an uns senden.
    Wenn die PDF-Datei nicht angesehen werden kann, gibt es hier einen ganz einfachen Text zum ausdrucken. Das sollte einfach mit dem Browser ausgedruckt werden. Dann ausfüllen und unterschreiben und per Post an uns schicken.

  • aktive Mitgliedschaft
    § 4 (f) der Satzung
    "Die aktive Mitgliedschaft kann erwerben, wer hilft die Aufgaben des Vereins aktiv durch journalistische Mitarbeit zu erfüllen. Nur aktive Mitglieder besitzen ein Stimmrecht, welches von der Dauer der Mitgliedschaft abhängt. So haben alle Gründungsmitglieder und alle zweijährigen aktiven Mitglieder doppeltes Stimmrecht, alle übrigen besitzen einfaches Stimmrecht."
    §4 (g) der Satzung
    "Über die Aufnahme als Mitglied und die Veränderung des Mitgliedsstatus entscheidet der Vorstand."

    Die höchste Form der Mitgliedschaft, die aktive Mitgliedschaft, kann nur ein Fördermitglied durch journalistische Tätigkeit erwerben. Sie wird vom Vorstand vergeben.

Dies kann alles ganz genau in der Satzung nach gelesen werden.