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Re: anhängen ja, besitzen nein
myrrhe schrieb am 13. März 2004 um 21:53 Uhr (547x gelesen):
Liebe Anke,
hier meine Ansicht dazu - andere Ansichten dazu mag es aber geben ...
Nein, Besetzungen finden nicht so statt, daß zwei Wesenheiten im gleichen
vollbewußten Zustand einen Körper bewohnen. Es kann immer nur einer
vollständig im Körper sein, und das ist in der Regel der Besitzer desselben. Ist
ein Medium in Trance z. B., übernimmt ein Geistführer die Kontrolle, während
das Medium selbst außerhalb weilt (natürlich noch verbunden mit dem
Körper). Es gibt auch Fälle von sog. "Schizophrenie", wo ein Geistwesen
vorübergehend den Körper besetzt, aber den Besitzer dabei sozusagen
hinausdrängt. Aber gleichwertig einen Körper besetzen, das geht nicht.
Es kann sich aber ein Verstorbener anhängen, d. h. er ist sozusagen "in der
Aura", meist mit dem Ziel, entweder einem Liebsten sehr nahe zu sein oder
von der Energie des Lebenden zu profitieren. Letztere sind häufig Tote, die
sich ihres Zustands nicht bewußt sind und "automatisch" Lebende suchen, in
deren energetischem Zustand sie sich wohlfühlen.
Ein Jenseitiger kann sich dann anhängen, wenn die Schwingungsresonanz mit
dem Lebenden ähnlich ist, und wenn er offen dafür ist. Offen sind etwa häufig
Jugendliche, die aus Neugier oder Profilierungsdrang mit dem Ouija-Brett
"Geister rufen" oder gar Geisterspiele veranstalten. Aber auch schwache, in
sich ungefestigte Personen können sich sehr öffnen, wenn sie etwa einer
Sucht verfallen. Nun heißt das nicht etwa, daß sich da gleich Geister
anhängen - im Normalfall sind wir auch von drüben geschützt; außer es liegt
im Plan der Seele des Besetzten, daß er dies erleben soll.
Einen lieben Gruß Dir,
myrrhe

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