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Hexenjagd? Nein danke!
naurmel * schrieb am 13. Juni 2011 um 16:59 Uhr (1671x gelesen):

Das ist wohl eine Schnapsidee von Dir.

Der Rückführende ist von einem der beiden beauftragt. Das allein schließt schon die Bestrafung aus. Denn es kann nicht nachgewiesen werden, dass die Rückführung den Erfolg oder Misserfolg begründet.

Solche Bemühungen werden unter dem Punkt "Selbsterfahrung" abgehakt. Und da gehören sie auch hin.

Du kannst Dir auch die Karten legen lassen, dir einen Zaubertrank mixen lassen, einen Voodoo-Hexer bemühen, das alles wird vom Richter nicht ernst genommen.

Selbst wenn es beim Adressaten/Opfer zu psychischen Störungen kommt, aber kein Kontakt zum Auftraggeber bestand oder zum Ausführenden, kann es keine Bestrafung geben. Denn vor dem Gesetz muss es eine Tat geben. Und eine Trance ist keine Tat.

Wenn jemand gegen dich einen Fluch ausspricht, wie willst Du das juristisch verfolgen? Kannst Du nicht. Obwohl dein Leben sich fortan zum Schlechteren neigt.

Und das ist auch wichtig. Sonst verbrennen wir wieder ganz schnell Menschen, weil wir Angst vor ihnen haben.

Machen wir lieber einen Thread auf, in dem wir erklären, wofür sich Rückführungen eignen und wofür nicht. Und bilden wir unsere "Heiler" so gut aus, dass sie auch ein ethisches Gerüst bekommen und so einen Quatsch nicht anfangen. Das bringt sowieso nichts. Wenn die Seele sich entschieden hat, dann geht sie ihren Weg. Ob mit oder ohne Rückführung.

Liebe Grüße
naurmel

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