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@trischa, waldwolf, myrrhe, midnightghost etc. zum Gehöft
Füchsin * schrieb am 30. März 2006 um 11:29 Uhr (631x gelesen):

Hallo, allerseits!

Habe das unten erst gelesen. Ich muss Waldwolf insofern recht geben, dass man am besten die Sorte Religion verwendet, die ortsüblich ist und an die Geister glauben.

XXX kann natürlich 1730, 1830 oder 1930 sein oder ganz etwas anderes - z.B. INRI als christlicher Schutz und X als uraltes Schutzzeichen (Tav, Kreuz), tippe mal auf ca. 1600. Wäre gut möglich, dass man bereits vorher reichlich Schwierigkeiten mit dem Platz hatte, z.B. Erdstrahlen, Verwerfungen, verärgerte Naturgeister, oder eine alte Versammlungsstätte (auch von Hexen!), alter Kultplatz, altes Grab, alte Mord- und Hinrichtungsstätte. Was befand sich vorher da?

Ein Priester kann natürlich das Gehöft rituell reinigen und neu einweihen (also nicht nur: weihen!). Wenn es sich um menschlichen Spuk handelt. Aber wenn das nicht wirkt, dann stecken andere Kulte oder Naturkräfte dahinter, dann muss man entsprechend vorgehen. Es muss euch allerdings bewusst sein, dass das Gehöft früher von Priestern regelmäßig gesegnet wurde und bestimmt hatte man es bereits mit dem Christentum versucht. Wenn das Erdstrahlen sind, und damit eine böse Naturentität, dann muss man die Scheune dort entfernen und sie befrieden.

Ein Gehöft, das so alt ist, hat bestimmt eine eigene Entität entwickelt, was sich ebenfalls einem neuen Besitzer widersetzen könnte, ebenso der Ort. Die Sache mit dem Ansprechen, Hausaltar usw. ist eine gute Idee. Die Schwingungen oder gar Geister der Vorbesitzer könnten noch vorhanden sein, also ist eine Reinigung und Umwidmung zu "mein" angebracht, aber auch eine Beruhigung der dortigen Energien und Wesenheiten.

Es kommt also ganz darauf an, um welche Art von Widerstand und Energien es sich handelt. Und wenn man das weiß, kann man entsprechend vorgehen.

LG - Füchsin


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