Der "Sirius-Fall"
Debilski schrieb am 6. Dezember 2005 um 13:44 Uhr (576x gelesen):
wenn ich mich recht erinnere, gibt es einen wundervollen Fall, der regelmäßig in der juristischen Ausbildungsliteraur zum Thema "Anstiftung zum Selbstmord" zitiert wird.
Es gab mal einen Herren, der behauptete, vom Sirius zu stammen. Neben seiner Phantasie zeichnete er sich auch durch eine besondere Wirkung auf die Damen aus. So konnte er eine Dame nicht nur von seiner Herkunft überzeugen, sondern auch davon, dass er sie mit auf seinen Rückflug nehmen wollte (Grosse Liebe und so....). Nur hatte das ganze einen Haken. Die Reise wäre nur ohne ihre materielle Hülle möglich. Darum wollte er sich wie folgt kümmern. Zum einen sollte sie ihn als Erben der schrecklichen materiellen Güter benennen, deren Last er so von ihr nehmen wollte. Zum anderen sollte sie ihre materielle Hülle abschütteln. Dazu sollte sie baden und einen angeschlossenen Fön zu ihr in die Wanne werfen.
Sie tat wie ihr verkündet wurde. Nun hatte sie aber Pech....nunja, andere meinen, sie hatte Glück *g* und der Fön funktionierte nicht. Sie überlebte (in materieller Hülle) und konnte folglich auch nicht die Reise zum Sirius antreten. Danach war sie aber irgendwie gar nicht gut auf den Herren zu sprechen und schaltete die Staatsanwaltschaft ein. Und diese phantasielosen Juristen, notorischen Zweifler überlegten, ob das jetzt eventuell versuchter Mord oder Totschlag war oder zumindest Anstiftung zum Selbstmord (die auch strafbar ist oder zumindest war). Hinsichtlich der ersten beiden Tatbestände war das Problem, dass die Dame ja selber handelte und eigentlich auch wußte , was passiert, wenn man einen Fön in die Wanne wirft. Hinsichtlich der Anstiftung zum Selbstmord war das Problem, dass die Dame ja eigentlich gar nicht sterben wollte sondern im Astralleib zum Sirius reisen wollte...
Fazit: Bei Reisen zum Sirius sollte das Beförderungsmittel sorgfältig gesucht und nur ein neuer Fön gewählt werden

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Diskussionsverlauf:
- Der "Sirius-Fall" ~ Debilski - 06.12.2005 13:44 (0)