@Alex - Unterhalt
isismari schrieb am 11. Dezember 2004 um 13:43 Uhr (561x gelesen):
Hallo Alex,
ich hab mir gerade nochmal einen Teil deines Erbrechtsthreads durchgelesen. 
Soweit ich weiss verjährt die Unterhaltspflicht nicht. So müsstest du auch heute noch die Nicht-Geleisteten Unterhaltszahlungen deines Vaters einklagen können. 
An deiner Stelle würde ich mich für ein Gespräch mit einem Anwalt hinsetzen und herausfinden ob da was zu machen ist.
Alles Gute,
isismari
 

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Diskussionsverlauf: 
- @Alex - Unterhalt ~ isismari - 11.12.2004 13:43 (1)