kleiner Auszug
mehr siehe link oder hier
http://www.pechstaedt.de/kanzlei/stalking.htm
gruss
dasT
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1. Was bedeutet »Stalking«?
Der Begriff Stalking bezeichnet ein komplexes
Täterverhalten, das dem des Mobbing teilweise entspricht,
jedoch in einem anderen Kontext ausgeübt wird. Es geht hier
vor allem um Belästigung, Verfolgung, Überwachung und
sonstige Behelligung, die häufig - aber nicht immer - auf
dem Begehren des Täters oder der Täterin (- man nennt diese
»Stalker« -) beruht, das Opfer zu einer Beziehung mit ihm
zu bewegen oder aber dieses zu schikanieren, weil es sich
weigert, dem Ansinnen des Täters zu folgen. Im weitesten
Sinne kann hier also von »Psychoterror« gesprochen werden,
der in der Regel auf der Wahnvorstellung des Täters beruht,
das Opfer werde oder müsse die Zuneigung des Täters
erwidern. Wenn der Täter merkt, dass sein Bemühen um
Aufmerksamkeit erfolglos bleibt, kann seine Motivation in
Hass, Rache oder Vergeltung umschlagen. Die Bezeichnung
»Liebeswahn« ist jedoch kein Synonym für Stalking, sondern
lediglich der Grund, warum ein Teil der Täter handelt.
Heute wird oft auch dann von Stalking gesprochen, wenn eine
solche Motivation des Täters, also ein enges Verhältnis zum
Opfer herzustellen, nicht vorliegt - salopp gesagt: wenn
der Täter von vornherein keine Zuneigung (»Liebe«)
gegenüber dem Opfer empfindet -, sondern wenn er es
ausschließlich, aus welchen Gründen auch immer,
drangsalieren will. Ein Motiv hierfür kann in Rachegelüsten
des Täters für vermeintlich erlittene Kränkungen oder
Rechtsverletzungen liegen.