kleiner Auszug 
mehr siehe link oder hier 
http://www.pechstaedt.de/kanzlei/stalking.htm 
gruss 
dasT 
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1. Was bedeutet »Stalking«? 
 
Der Begriff Stalking bezeichnet ein komplexes 
Täterverhalten, das dem des Mobbing teilweise entspricht, 
jedoch in einem anderen Kontext ausgeübt wird. Es geht hier 
vor allem um Belästigung, Verfolgung, Überwachung und 
sonstige Behelligung, die häufig - aber nicht immer - auf 
dem Begehren des Täters oder der Täterin (- man nennt diese 
»Stalker« -) beruht, das Opfer zu einer Beziehung mit ihm 
zu bewegen oder aber dieses zu schikanieren, weil es sich 
weigert, dem Ansinnen des Täters zu folgen. Im weitesten 
Sinne kann hier also von »Psychoterror« gesprochen werden, 
der in der Regel auf der Wahnvorstellung des Täters beruht, 
das Opfer werde oder müsse die Zuneigung des Täters 
erwidern. Wenn der Täter merkt, dass sein Bemühen um 
Aufmerksamkeit erfolglos bleibt, kann seine Motivation in 
Hass, Rache oder Vergeltung umschlagen. Die Bezeichnung 
»Liebeswahn« ist jedoch kein Synonym für Stalking, sondern 
lediglich der Grund, warum ein Teil der Täter handelt. 
 
Heute wird oft auch dann von Stalking gesprochen, wenn eine 
solche Motivation des Täters, also ein enges Verhältnis zum 
Opfer herzustellen, nicht vorliegt - salopp gesagt: wenn 
der Täter von vornherein keine Zuneigung (»Liebe«) 
gegenüber dem Opfer empfindet -, sondern wenn er es 
ausschließlich, aus welchen Gründen auch immer, 
drangsalieren will. Ein Motiv hierfür kann in Rachegelüsten 
des Täters für vermeintlich erlittene Kränkungen oder 
Rechtsverletzungen liegen.