zusatz
faust schrieb am 27. Februar 2004 um 14:07 Uhr (606x gelesen):
> Zweck des Urheberrechts
> Das Urheberrecht soll das Individuum bzw. das Recht des Individuums am von ihm Geschaffenen schützen. Dabei verfolgt es zwei Ziele: Zum einen soll das Recht des Individuums am Geschaffenen unterstrichen werden zum anderen sollen aber mögliche Vervielfältigungen und damit auch wirtschaftliche Nachteile des schaffenden Individuums vermieden werden.
> Gesetzlich verankert ist das Urheberrecht im Urheberrechtsgesetz aus dem Jahre 1965, welches aber fast jährlich aktualisiert wird. Der Schöpfer eines Werkes hat automatisch Urheberrechtsansprüche auf das Werk, eine separate Anmeldung o.ä. ist nicht notwendig. Unterschieden wird zwischen dem Urheberpersönlichkeitsrecht und dem Verwertungsrecht am geschaffenen Werk. Der Urheber hat beim Fertigstellen des Werkes automatisch Anspruch auf beide Rechte.
> Angewandtes Urheberrecht auf Internet/Informationstechnologie

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