Re: Ritualschwert und Waffengesetz?
Blaze schrieb am 2. Oktober 2003 um 20:31 Uhr (546x gelesen):
Hallo Torweg,
weiß nicht ob du das ließt, aber ich schreib einfach mal. Ich denke so schlimm wird es nicht kommen, die Landratsämter sind selbst noch ratlos, weil sie noch kein Ausführungsgesetz zum Waffengesetz haben, das erklärt wie die Gesetze auszulegen sind.
Übrigens, das Waffengesetz ist ein Bundesgesetz und gilt demnach natürlich überall in Deutschland gleichermaßen, ist nur die Frage ob die Länder es überall gleich scharf auslegen. Kann sogar sein, dass das von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich gehandhabt wird.
ciao
Blaze

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