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re[3]: Klopftechnick
Stranger schrieb am 1. Februar 2007 um 12:33 Uhr (917x gelesen):

Füchsin: "Es gefällt mir einfach nicht, dass man die jahrtausende alte Praxis der Akupressur für sich patentieren lässt und in sündteuren Seminarkursen dann anbietet. Wer das tut, will nicht anderen helfen, sondern Geld verdienen."
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Hallo Füchsin!

Das sehe ich absolut genauso wie Du! Aber da kann man ja etwas unternehmen...

Auszug aus der von tralala angegebenen Webseite:

>>>MET nach Franke® ist ein Verfahren, bei welchem durch sanftes Beklopfen bestimmter Meridianpunkte energetische Blockaden dauerhaft aufgelöst werden.<<<

Das ist, im Zusammenhang mit den nachfolgend aufgezählten Indikationen, ein Heilungsversprechen und damit der erste Verstoß auf dieser Webseite gegen das HWG (Heilmittelwerbegesetz) und somit auch gleichzeitig gegen das UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb)

>>>Phobien, Depressionen<<<

Sind in der ICD10 klassifizierte Krankheiten! (Alleine mit diesen Indikationen zu werben, wird schon mal richtig teuer!)

§ 12 Abs 2, in Verbindung mit § 1 Heilmittelwerbegesetz (HWG) schreibt vor, daß eine Werbung für Mittel, Verfahren, Behandlungen oder Gegenstände außerhalb der medizinischen Fachkreise sich nicht auf die Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten beziehen darf.
Der Zweck des § 12 HWG ist es, zu verhindern, daß Patienten überhaupt von einer Werbung angesprochen werden, die das Risiko einer unsachgemäßen Behandlung oder einer Selbstmedikation beinhaltet. Eine solche Werbung ist nicht nur ein Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz, sondern nach ständiger Rechtssprechung stets auch sittenwidrig und unlauter im Sinne des §1 UWG.

Aber auch der Rest der Webseite quillt über von Verstößen gegen HWG und UWG.

Was den Betreiber der Webseite diese Verstöße kosten werden, muss er ersteinmal verdienen...



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