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Medizin:
Bach-Blütentherapien
Bachblüten:
Bach-Blütentherapie (wiki)
Heilen:
Reiki (wiki)
Gerichtsverfahre
Mike_ schrieb am 19. März 2004 um 9:36 Uhr (625x gelesen):
An alle Interessierten,
das vom DGH e.V. unterstütze Gerichtsverfahren " Umfang der Erlaubnispflicht für Geistiges Heilen", ist vor dem Verfassungsgericht gewonnen worden.
Mit kurzen Worten erklärt, so wie ich es im Augenblick lese; .. Geistiges Heilen hat nichts mit den herkömmlichen ärztlichen Kennnissen zu tun. WICHTIG !!
Auszugs-Zitat: "Heilertätigkeit beschränkt sich auf die Aktivierung der Selbstheilungskräfte seiner Patienten durch Handauflegen. Ärztliche Fachkenntnisse sind hierzu nicht erforderlich, da der Heiler unabhängig von etwaigen Diagnosen durch Handauflegen handelt."
Auch eine Erlaubnis durch einen sogenannten "kleinen Heilpraktikerschein" ist nicht erforderlich, um nicht den Anschein zu erwecken, durch die Bezeichnung Heilpraktiker, daß ein Arztbesuch durch die Behandlung eines Heilers entfallen können oder überflüssig wird.
Alle Diskussionen über begleitende nichtärztliche Hilfe des Heilers werden hiermit offiziell benannt, kein seriöser Heiler wird von Arztbesuchen abraten. Eher das Gegenteil sollte die Praxis sein.
Noch ein Zitat: " Ein Heiler, der spirituell wirkt und den religiösen Riten näher steht als der Medizin, weckt im Allgemeinen die Erwartung auf Heilkundlichen Beistand schon gar nicht".
Kurz noch mal zusammengefaßt: Ein Heiler stellt keine Diagnosen und beschränkt sich auf das Handauflegen.
Um alle Mißverständnisse zu vermeiden sollte der Heiler den Kranken ausdrücklich vor der Behandlung darauf hinweisen das seine Behandlung keinen Arztbesuch ersetzt, und es eventuell in seinen Räumen zur Einsicht schriftlich auslegen.
So weit zu diesem Urteil von vor wenigen Tagen, das ein Meilenstein für die Tätigkeit der Heiler sein wird.
Licht euch allen
Mike_
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Diskussionsverlauf:
- Gerichtsverfahre ~ Mike_ - 19.03.2004 09:36 (2)