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Gruppenkarma
Asherah schrieb am 1. Oktober 2005 um 23:20 Uhr (1109x gelesen):

Da ich dazu neige immer viel zu viel zu schreiben und mich in Detials zu verlieren, mache ich es jetzt mal ganz kurz... auch wenn ich fürchte, dass man es nicht verstehen wird.

Denn ich verstehe absolut nicht - und versuche es seit Jahren in meinen Kopf zu kriegen - wie man für Gruppenkarma (Seelenfamilie, Seeleneinheiten...Familiekarma) die ALLEINIGE EIGENVERANTWORTUNG tragen kann und wie man so etwas loslassen kann?!

Man sagt immer, es läge NUR an einem selbst. Und genau dies kann ich nicht glauben. Wenn ich "dies" möchte, und mein Seelenpartner "jenes"... oder wenn es WELTLICHE Abhängigkeiten gibt (Jobverhältnisse, Eheschein, Elternschaft etc. )... dann betrifft es doch alle Beteiligten gleichermassen?

Wenn ich das Karma habe gerade genug Geld zu haben, und mein Ehemann das Karma bettelarm zu sein... sorry...solange man sich nicht scheiden lässt - nur wegen Vernunft und finanziellen Gründen... hängt man dann auch mit drin. Kann an sich arbeiten wie man will, der andere bringt die Armut mit in die Ehe. Kann es vom Karma verlangt sein den definitiv RICHTIGEN Partner aus finanziellen und Vernunftgründen zu verlassen, weil man keine andere Wahl hat? Und ist man dann für die keine andere Wahl SELBST verantwortlich, wenn es doch an dem anderem liegt?

Denn... irdische Verpflichtungen jucken das Karma das nicht. Sowas wie z.B Eheschein... spielt für diese Naturgesetze keine Rolle.

Überhaupt frage ich mich wie man RICHTIGE Seelenverwandte (wenn sie es definitiv sind und nicht nur Wunschdenken) überhaupt mir-nichts-dir-nichts loslassen/das Band zerstören könnte, wenn man schon seit so vielen Leben gemeinsam unterwegs ist. Dies dann noch gegen den Willen des Anderen, der noch immer anhaftet.

Da müßte es schon zu einem Befreiungskrieg kommen, man müßte hart und gemein werden gegen jene, die man aus tiefster Seele liebt. Kann sowas überhaupt verlangt sein, wo doch alle immer von "In Liebe loslassen" reden?

Schon wieder zu viel Text.

Asherah






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