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re: Frage zu Gerichtsbeschluß zum Heilen AZ: 1 BvR 784/03
el-miba schrieb am 6. September 2005 um 11:35 Uhr (1139x gelesen):

Moin moin Cheri,

der Urteilstext ist eng gefaßt, es geht um Geistiges Heilen mittels Handauflegen. Daraus folgt übrigens auch unmittelbar, daß Fernheilungen gegen Entgeld strafbar sind.

Hier ein paar Zeilen des "Dachverband Geistiges Heilen e.v.", auf deren Page du weitere Infos erhälst und auch den Urteilstext runterladen kannst. www.dgh-ev.de

Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis. BVerfG 2.3.2004 (AZ: 1 BvR 784/03)

Geistiges Heilen ohne Heilpraktikerzulassung

Heiler, die Handauflegen praktizieren zur Aktivierung der Selbstheilungskräfte des Patienten, unterscheiden sich grundsätzlich vom Erscheinungsbild eines Arztes oder Heilpraktikers. Das Heilpraktikergesetz findet deswegen keine Anwendung.

Gleiches gilt für Tätigkeiten, die religiöser Natur sind oder rituelle Praktiken. Der innere Grund liegt darin, daß vom Heiler keine Diagnose gestellt wird.

Erlaubt ist

1. die gezielte Krankheitsbehandlung, wenn die Diagnose vom Arzt/Heilpraktiker stammt. Der Arzt/Heilpraktiker darf also Patienten zum Heiler schicken. Der Heiler muß nicht in der Arztpraxis tätig werden. Er kann zu hause arbeiten. Für den Arzt/Heilpraktiker ist das auch kein Problem, da er keine medizinische Verantwortung sondern seelsorgerische Verantwortung überträgt.

Verboten ist/sind

1. Diagnosen, wie z.B. Analysen durch Radionik.
2. Verordnung von Bachblüten, Essenzen oder anderen Mitteln, die als Heilmittel benutzt werden sollen.
3. Werbung mit Krankengeschichten oder Dankschreiben, Werbung mit heilender Wirkung bestimmter Gegenstände.

Der Heiler ist dafür verantwortlich, daß der Patient ihn nicht für einen Arzt hält und geistiges Heilen nicht mit ärztlicher Heilkunde verwechselt wird. Aus diesem Grund verlangt das Bundesverfassungsgericht vom Heiler aufklärende Hinweise. Der Heiler hat dabei die Wahl:

1. Entweder gibt er dem Patienten vor (!) dem Beginn der Behandlung ein entsprechendes Merkblatt oder
2. der Heiler bringt gut sichtbar (!) einen Aushang in seinem Behandlungsraum an, auf dem dieser Hinweis steht.

Ich hoffe, du erkennst deinen Spielraum richtig und kannst darin das tun was du für richtig und gut hälst.

Liebe Grüße,
el-miba

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