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Die Ärzte wollen sich nur eine goldene Nase verdienen
Dagmar schrieb am 11. August 2002 um 16:16 Uhr (544x gelesen):
Es ist als Heiler mühsam und man muss gut aufpassen, dass man nur unauffällig im Hinterhof behandelt, aber ich behandle trotzdem fleissig weiter, wenn mich ein hilfesuchender darum bittet.
Deklariere es nur als Energie-Ausgleich, wie Fussreflex usw. und rede weniger von Heilen, dann hast Du ev. weniger Ärger.
Es ist ein Oberwitz, dass Heiler bei angeblichen Misserfolgen angeprangert werden und Patienten bei Otto-Durchschnitt-Arzt jahrelang erfolglos mit Medis durchgefüttert werden und da sagt kein Mensch etwas. Die verdienen sich am Patienten einen goldene Nase und häufig gibts von der Chemie ja noch Nebenwirkungen.
Beim Heilen kann ja gar nichts schief gehen. Entweder es tritt ne Besserung auf oder es bleibt gleich - Nebenwirkungen, wie bei der Schulmedizin gibts ja gar keine.
Aber, wenn der Patient offen ist und mitmacht, so kommt nach meiner Erfahrung mit der Energiearbeit immer was Positives in Gang. Die Schulmediziner wollen nur keine Konkurrenz. Die wollen doch gar nicht, dass ein Heiler einen Patienten in 3-5 Behandlungen gesund pflegt, wenn sie jahrelang Medis verschreiben und daran verdienen können!
> Hallo, diesen Beitrag habe ich gefunden und wollte ihn Euch nicht vorenthalten, mal was zum Nachdenken
> Gruss Karin
>
> Die Hatz auf Geistheiler
> Mittlerweile ist es nun schon soweit gekommen, daß selbst Geistheiler mit in den Sektentopf geworfen werden. Der Grund ist, daß sich viele von ihnen auf göttliche Kräfte bzw. Energien berufen. Dabei ist die Geistheilung durch Handauflegung fast so alt wie die Menschheit selbst.
> Sogar der christliche Heiland pflegte auf diese Art seine Mitmenschen gesund zu machen.
> Heutzutage ist dies aber immer weniger möglich. Wer heute jemanden zu Heilzwecken die Hände auflegt, muß sich darauf gefaßt machen, wegen Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz großen Ärger zu be-kommen.
> Mit ein paar bekannten Beispielen möchte ich dieses Kapitel beginnen.
> So wurde beispielsweise die 67-jährige Schweizerin Erika Bertschinger-Eicke, besser unter ihrem Ordensnamen Uriella bekannt, wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Tötung in zwei Fällen vor Gericht gestellt.
> Von den Medien wurde sie und ihr Orden "Fiat Lux" in dieser Zeit natürlich gewaltig in den Dreck getreten. Allerdings konnten ihr die Vorwürfe, welche durch eine beispiellose Hetzkampagne ins Rollen gebracht wurden, vor Gericht nicht nachgewiesen werden. Das Waldshuter Landgericht sprach Uriella demzufolge frei. In diesem Falle obsiegte tatsächlich einmal die Gerechtigkeit. (Obwohl es schon als solches eine Unsitte ist, eine Heilerin nur wegen ihrer Einstellung zur Schulmedizin vor Gericht zu stellen.)
> Nach diesem lobenswerten Einzelfall folgt nunmehr ein weniger schönes Beispiel: Nämlich das des Krebsarztes Ryke Geerd Hamer. Dieser Fall dürfte jedem bekannt sein, denn er wurde von den Medien mehr als breitgetreten.
> Mit seiner "neuen Medizin" verzichtete Hamer auf die oft qualvolle Strahlen- bzw. Chemotherapie. Und genau das wurde ihm zum Verhängnis. Als er einem kleinen Mädchen namens Olivia Pilhar einmal nicht helfen konnte, geriet er nebst Olivias Eltern in die Schlagzeilen. Glücklicherweise konnte das Mädchen von Schulmedizinern mittels Operation von ihrem Leiden befreit werden. Anstatt sich nun der geglückten Heilung zu erfreuen und sich anderen Aufgaben zuzuwenden, rauschte erst einmal gewaltig der Blätterwald.
> Hamer wurde als Scharlatan hingestellt und seine Heilmethode als Kurpfuscherei. Gewissermaßen als I-Punkt wurde die ganze Sache auch noch verfilmt. Völlig klar, denn der mediengläubige Massemensch soll schließlich weiterhin Geistheilung als Blödsinn abtun (die Pharmakonzerne dürften hierzu in die Hände klatschen).
> Aber zurück zu Hamer. Im Mai 1997 wurde er verhaftet. Hamer und sein Sohn waren gerade dem Weg zum Bahnhof, als er eine Straßenecke hinter seiner Praxis von Polizeiwagen eingekeilt wurde. Acht Polizisten zerrten ihn daraufhin aus seinem "Citröen" und legten ihm Handschellen an. Angeblich hätte Fluchtgefahr bestanden.
> Im September 1997 wurde das Urteil gesprochen: 19 Monate Gefängnis für Hamer - und das alles nur, weil er nicht all seinen Patienten helfen konnte, was bei einer so schweren Erkrankung wie Krebs allerdings völlig normal ist.
> Niemand käme auf die Idee, einen Schulmediziner etwa einsperren zu wollen, wenn eine Heilung in solchem Falle keinen Erfolg brächte. Aber wenn jemand aus der Reihe tanzt, muß Justitia schließlich zeigen, was eine Harke ist. Ein Mann, der seinen Patienten nur helfen wollte, muß ins Gefängnis; und das zu einer Zeit, in der wirklich Kriminelle auf den Nasen der Bevölkerung und der Polizei geradezu Rock and Roll tanzen.
> Wo bleibt hier auch nur ein Funke Gerechtigkeit? Die Antwort kennen nur die Götter.
> Ein weiteres Beispiel wäre das des Berliner Geistheilers Aaron Dolgoy. Am 26.04.95 wurde er zu sechs Monaten Gefängnis und zwei Jahren Bewährung verurteilt, obwohl er niemandem geschadet hat, kein Geld verlangte und nicht vorbestraft ist. Anklagepunkt war lediglich der Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz.
> Während des Gerichtstermins versicherten acht Zeugen: "Der russische Heiler hat uns gesund gemacht." Diese Aussagen wurden dann dafür verwendet zu belegen, daß Dolgoy mindestens achtmal gegen das Heilpraktikergesetz verstieß.
> Als er mit dem Berliner Arzt Manfred E., dem Leiter des Privatärztlichen Notfalldienstes, zusammenarbeitete, wurde dieser Arzt der Beihilfe zum Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz beschuldigt.
> Diese Beispiele sollen fürs Erste genügen. Einzelfälle sind sie leider bei weitem nicht.
> In England arbeiten Geistheiler übrigens schon seit langem mit Ärzten zusammen und erzielen die fruchtbarsten Ergebnisse. Wäre dies überall so, wären z. B. Krebserkrankungen schon längst kein Problem mehr. Auch die Krankenkassenkosten würden sich enorm senken. Wenn aber Heiler Erfolge erzielen, ist davon nie zu hören. Kann allerdings ein Heiler einmal nicht helfen, und die Schulmedizin ist in solch einem Falle erfolgreich, wird der Heiler gleich zur Verantwortung gezogen, und es wird ein Propagandafilm gedreht (s. Fall Hamer).
> Um diesen Mißständen ein Ende zu bereiten, fand am 23.09.1995 in Bonn eine Demonstration zur Legalisierung der Geistheilung statt. Zahlreiche Unterschriftslisten wurden ausgefüllt und unterschrieben. So gaben zum Beispiel Tierschützer, Hausfrauen und sehr viele Jugendliche (sogar Links- und Rechtsextreme) bereitwillig ihre Unterschrift, obwohl das Thema ihnen ansonsten egal sein könnte. Man sieht also, daß das Interesse an alternativen Angeboten größer ist, als gemeinhin angenommen wird. (Jugendlichen, welchen durch heilende Hände schon der morgendliche Kater genommen wurde, war diese Heilmethode schon bekannt und hatte sich als wirkungsvoll erweisen.)
> Wichtig zu bemerken ist leider aber auch, daß sich viele Heiler scheuten, nach Bonn zu fahren oder sich gar mit ihrer Adresse und Unterschrift in die Listen einzutragen, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Wie groß muß in dieser Szene die Angst vor Verfolgung schon sein? Damit erklärt sich auch die nur geringe Zahl von 400 Teilnehmern, welche natürlich keine Änderung der Zustände bewirken konnten.
> Trotzdem bleibt die Frage bestehen, warum die Heiler trotz allem nicht gekommen sind, und wo jene blieben, welche durch Geistheilung einst von einer Krankheit genasen?
> Gar wenig von ihnen waren gekommen. Sie waren wieder gesund, brauchten keinen Heiler mehr, und hatten es demzufolge wahrscheinlich ganz einfach vergessen zu kommen. So werden die Verfolgungen also weitergehen? Ausländische Mitbürger konnten es übrigens gar nicht begreifen, daß die in ihrer Heimat übliche Heilmethode hier nicht ausgeführt werden darf.
> Zur Zeit ist gar ein sogenanntes "Lebenshilfegesetz" in Arbeit, welches Anbietern paranormaler Dienstleistungen arg in die Quere kommen könnte.
> Dieses "Gesetz zur Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen Anbieterinnen und Anbietern und Hilfesuchenden auf dem Gebiet der gewerblichen Lebensbewältigungshilfe" stellt alle Beziehungen zwischen Helfern und Hilfesuchenden unter absolute Kontrolle. Unter dieses Gesetz fällt alles, was das Ziel der Verbesserung seelischer Befindlichkeit oder geistiger Fähigkeiten hat. Jegliche Lebenshilfe im mentalen Bereich sowie der gesamte Esoterikbereich sind betroffen. Weiterhin betrifft es alle vom Managertraining über Religionsgemeinschaften und Selbsthilfegruppen bis hin zum Kartenleger. Superlearningmethoden sind genauso erfaßt wie ein Karateclub, sofern eine Gebühr für die angebotenen Leistungen verlangt wird. Durch dieses Gesetz wird entgeltliche Lebenshilfe praktisch unmöglich gemacht. Der Kunde kann nämlich innerhalb von 4 Wochen seinen Vertrag widerrufen. Innerhalb dieser 4 Wochen kann der Anbieter keine Zahlung verlangen. Will sich also jemand vor der Zahlung drücken, was in der jetzigen Zeit leider gang und gäbe ist, so ist ihm dies nun ein Leichtes.
> Weit schlimmer ist es allerdings, wenn Gesundheitsstörungen bei einem Klienten auftreten. Der Anbieter hat dann nämlich zu beweisen, daß seine Hilfe hierfür nicht die Ursache war. Daher haftet der Anbieter für jegliche Erkrankungen psychosomatischer Art, Psychosen, Neurosen und für Suizide. Ein Gegenbeweis wird kaum gelinden, da bloße Mitursächlichkeit genügen würde.
> Für jede Verschlimmerung bereits bestehender Leiden wird selbstverständlich dann auch gehaftet. So wird ein Kartenleger in Zukunft beweisen dürfen, daß der eventuelle Selbstmord eines seiner Kunden wirklich nichts mit seiner Sylvesterprognose zu tun hatte.
> Dieser Gesetzesentwurf ist ein gewaltiger Tritt ins Kreuz für jeden kleineren Anbieter spiritueller Lebenshilfe.
> Vom Wirkungskreis dieses Gesetzes sind lediglich Ärzte, Psychiater, Heilpraktiker und die Amtskirchen ausdrücklich ausgeschlossen. Anhänger unkonventioneller Methoden können aber ganz schnell wirtschaftlich vernichtet und somit ausgeschaltet werden. Wirklich fein ausgeklügelt das Ganze.
> Stück für Stück kann so die Freiheit eines geistig freien Bürgers beschnitten werden, vielleicht sogar, ohne daß dieser es anfangs bemerkt.
> In anderen europäischen Ländern ist übrigens paranormale Lebenshilfe (z. B. Hellsehen, Astrologie, Kartenlegen) bereits untersagt. Es ist also höchste Zeit aufzuwachen. So wehret also den Anfängen, bevor es um eure geistige Freiheit geschehen ist - und das kann schneller gehen, als man zu denken wagt.
> Nachdem ich Sie nun mit doch etwas trockenem Stoff versorgt habe, möchte ich zur Abwechslung ein kleines modernes Märchen erzählen.
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