Re: Stalker - energetische Abwehr möglich???
pupsi schrieb am 28. Juli 2004 um 23:53 Uhr (614x gelesen):
Liebe Kira,
leider ist es nicht so einfach, diesen Menschen von dir fernzuhalten. Es ist in Deutschland nicht strafbar, jemandem auf den keks zu gehen - salopp gesagt. wenn es ganz schlimm läuft, können die opfer - wenn sie über monate hinweg intensiv belästigt worden sind - über lange zeit an traumatischen folgen dieses nachstellens leiden ! soweit brauchst du es aber trotzdem nicht kommen zu lassen.
heb die sms auf, wo er fragt "muschi lecken ???" denn dein geschlehctsorgan als muschi zu bezeichnen, dass ist jedenfalls eine beleidigung, damit ein straftatbestand und damit muss die polizei ermitteln ! sie können dich auch nach der 50. liebeserklärung noch nach hause schicken - aber das mit der "muschi-sms", dass müssen die ernst nehmen. auch ein zeuge, der gestöhne im telefon gehört hat o.ä. wäre sehr gut, muss aber nicht sein.
es wird wahrscheinlich bald ein gesetz geben gegen solche "stalker", aber das wird ja wegen der sommerpause so schnell nichts.
was mir grade einfiel, ein kumpel von mir wurde eines nachts wiederholt von einer ihn umschwärmenden dame angerufen. ihm ging das ordentlich auf den zeiger. er sagte "rufst du noch einmal an, erschiesse ich mich". sie geht mit der sms zur polizei - und er wurde dann abgeholt und über nacht wegen suizidgefahr weggesperrt :-))))
na ja - nachher fand ers auch lustig...
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