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Heilen:
Reiki (wiki)
Re: DGH
Mike_ schrieb am 22. Juni 2004 um 10:05 Uhr (660x gelesen):
> Thelema, liebe Myrrhe!
> Gemäß Gesetz darf der Heiler nicht einmal Linderung versprechen.
> Das findest Du unter Punkt 3. von 1. "Grundregeln im Umgang mit Klienten" im Verhaltenskodex für praktizierende Mitglieder auf der Homepage des DGH.
> Ferner KANN der DGH gar nicht für Qualität stehen, das zeigen schon dessen Prüfungsbedingungen. Er kann einzig und allein dafür Sorge tragen, dass der Heiler sich an den Kodex hält.
> Das scheint mir dann auch ein wenig problematisch, da die Endung "DGH" dem Klienten oder Patienten sehr schnell suggerieren könnte, es handele sich hier um einen wirklich approbierten Heiler, also um jemanden, dessen Fähigkeiten geprüft wurden. Das ist nicht der Fall, und eigentlich finde ich das dann auch wieder gut so, denn:
> Wenn ein Gesetz einen Berufsstand irgendwie erlaubt, kommt immer schnell irgendein Verband daher und legt die "Qualifikationen" über seinen eigenen Verein fest. In Folge darf sich dann irgendwann jemand nicht mehr "Heiler" oder "Maurer" oder "Offsetdrucker" nennen, der nicht in der Kammer oder Innung ist. Der Weg der Bürokratie.
> Gerade aber der Heiler ist "wild" gewachsen. Viele arbeiten nicht nach festgelegten Techniken, sondern nach Intuition, göttlicher Inspiration, Gefühl - was auch immer - und sind damit sogar sehr gut. Legte man die "Disziplinen" fest, hätte man die "wilden Hagazussen" wieder einmal sozial und rechtlich ins Abseits gedrängt und aus wäre es mit der Sicherheit.
> Das sehe ich hier leider kommen... Dennoch habe ich mich entschlossen, Mitglied im DGH zu werden. Ob ich die Prüfung allerdings ablegen werde, dafür habe ich mich noch nicht entschlossen. Das ist auch eine Frage des Geldes. Und eine Frage davon, ob ich zwei Heiler finde, die für mich "bürgen", denn die lange Prüfung werde ich deshalb nicht machen wollen, da ich schon viele Jahre als Heilerin arbeite (wenn auch nur nach Mundpropaganda unter Freunden und Bekannten) und da mein eigenes System habe. Da kann man nur die Erfolge prüfen, nichts weiteres.
> Agape
> Deine Rebecka
Liebe Rebecka,
Als Mitglied des DGH unterschreibst du, den Verhaltenskodex des DGH anzuerkennung und ihn zu befolgen. Der Verhaltenskodex ist dazu da möglichst den Patienten zu schützen vor z.b. überzogenen Honorarforderungen, falschen Versprechungen, Weitergabe persönlicher Daten und und und...
Überprüft wird dies auf Anfrage von der Ethikkommision. Du hast natürlich Recht eine Überprüfung und damit die Anerkennung durch den DGH als "anerkannter Heiler" kann nur darin bestehen zu überprüfen, ob der Verhaltenskodex verstanden und gelebt wird, die schriftliche Empfehlung von 2 Anerkannten Heilern des DGH hilft die Seriösität mit abzusichern, des weiteren sind 3 Heilberichte von Menschen denen geholfen wurde, die nicht der Familie des Heilers angehören. Dies ist auch nur ein weiterer Mosaikstein des Gesamtbildes. Ich versuche nach Möglichkeit immer ein Gespräch mit dem Antragsteller/in zu führen. Mit einigen Fragen am Telefon kann man schon sehr viel erfahren, da ich das nun schon einige Jahre mache, habe ich schon etwas Erfahrung und Menschenkenntnis gesammelt.
Wenn ich eine Prüfung für die Anerkennung ansetze, wird das Wissen über den Verhaltenskodex schriftlich abgefragt, der Prüfer (meistens Heilpraktiker und/oder seit langem anerkannte Heiler) ist gehalten im Gespräch und eventuell durch eine Demonstration eine Einschätzung des Heilers zu bekommen und sie mir schriftlich weiterzugeben.
So lange ich für den Bereich "Qualifikation" beim DGH zuständig bin ist keine Klassifizierung oder Einordnung von Heilern vorgesehen, jeder soll nach seiner Methode seinen Weg gehen und den Menschen helfen.
Nach dem Gesetz ist es Heilern nicht erlaubt, Diagnosen zu stellen, oder Heilversprechen zu geben. Das Bundesvefassungsgericht hat in seinem Beschluss festgestellt, das Heiler durch Handauflegen die Selbstheilungskräfte des Patienten aktivieren.
Es ist also in keinster Weise eine medizinische Versorgung der Patienten, wir müssen die Patienten darauf hinweisen so das gar nicht erst der Eindruck enstehen kann unsere Behandlung ersetze den Arzt oder Heilpraktker. Am Besten mit Aushang und Handzettel, der unterschrieben wird.
Ich hoffe hiermit ein wenig Klarheit gebracht zu haben.
Sollten noch weitere Fragen dazu sein stehe ich gerne zur Verfügung
Alles Liebe dir und allen Postern
Mike_

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Diskussionsverlauf:
- "Wunderheiler" ~ Ganztagsdenkerin - 21.06.2004 14:47 (7) [neu]
- Re: Geistheilung ~ myrrhe - 21.06.2004 19:27 [neu]
- Re: DGH ~ Rebecka - 22.06.2004 07:53 [neu]
- Re: DGH ~ Mike_ - 22.06.2004 10:05 [neu]
- Re: DGH ~ Rebecka - 22.06.2004 10:53 [neu]
- Re: DGH ~ myrrhe - 22.06.2004 08:03 [neu]