@Helena : Beckenschiefstandskorrektur
Sabine schrieb am 16. März 2004 um 8:23 Uhr (566x gelesen):
Hallo Helena,
danke für Deine Offenheit.
Es ist schön, dass du über die Rückenbegradigung bescheid weißt, dass du hier beratend tätig sein kannst.
Nun zu den Themen:
Therapie, Heilpraktiker, Arzt, Geistheiler: All diese Begriffe sind gesetzlich verankert. Diese Verankerung sind gerade in diesem Bereich ausgesprochen wörtlich zu nehmen.
Göttlichkeit
> Er kann begradigen, sofern dies dem Göttlichen Willen entspricht ;)
ist nachfolgende Aussage der göttliche Wille?
> Eine "Fernbegradigung" sollte wirklich nur in Ausnahmefällen erfolgen, wenn ein Patient bereits so geschwächt und absolut nicht mehr transportfähig ist ... (z.B. Krebs im Endstadium).
> Liebe Grüße,
> Helena
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Und nun habe ich da noch eine Frage, die du nicht beantworten sollst, sondern einfach mal drüber nachdenken kannst.
Was unterliegt dem göttlichen Willen eigentlich nicht?
und wenn du die Frage beantortet hast, dann hast du auch gleich die Frage nach dem Sektierertum mit beantwortet.
Sabine
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