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Urteil: Kirchenglocken müssen schweigen
Götz Bimbam schrieb am 30. September 2004 um 6:33 Uhr (447x gelesen):

LG Aschaffenburg
1999-08-26
2 S 391/98
Rechtsbereich/Normen: § 14 BimSchG
Einstellung in die Datenbank: 2003-09-25
Bearbeitet von: Lars Breuer
Quelle: NJW


Zeitläuten vom Kirchturm

Der Eigentümer einer nahe gelegenen Wohnung kann von der Pfarrei das Glockenläuten zur Zeitansage verbieten.

Das Zeitläuten dient nach Ansicht des Gerichts nicht der (Zeichen setzenden) Religionsausübung. Die Kirche kann sich auch nicht darauf berufen, dass eine Schalldämpfung zu kostspielig ist. Notfalls muss sie die Lärmquelle ganz stilllegen.

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