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Regeln für Experimente (wiki)
re: Straftat
Yellow * schrieb am
19. August 2007 um 14:38 Uhr (716x gelesen):
> § 253 Erpressung
> (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem
> empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch
> dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen
> Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit
> Geldstrafe bestraft.
> (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des
> Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
> (3) Der Versuch ist strafbar.
> (4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.
> Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder
> als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung
> verbunden hat.
>
> Man beachte besonders Absatz 4
> Sofort Anzeige erstatten!
-----
In der Theorie wär das wohl das richtige....
In der Praxis ist das äußerst schwierig, da diese Leute Verbindungen zu einer organisierten Bande (mit über 2.000 Mitgliedern) haben, wovon sogar die Polizei zurückschreckt bzw. teilweise selbst mit ihr unter einer Decke steckt...Ich selbst kenne einige Leute (aus der Grauzone) von dieser Bande, und ich weiß wie das dort abläuft...Damit ist nicht zu spaßen!!
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